EasyGov.swiss der Online-Schalter für Unternehmen

EasyGov.swiss der Online-Schalter für Unternehmen vereinfacht den Austausch zwischen der Wirtschaft und den Behörden indem er zahlreiche Behördendienstleistungen online zugänglich macht. Unterstützt werden unter anderem Anmeldungen und Mutationen beim Handelsregister, Anmeldung bei der Mehrwertsteuer und der Ausgleichskasse. Zudem können auch Betreibungsauskünfte bestellt und Betreibungsbegehren gestartet werden. Gerade bei Firmengründungen wird durch EasyGov.swiss der Administrationsaufwand deutlich reduziert und erleichtert. Hier geht’s zur Anmeldung: http://www.easygov.swiss

Anpassung des AHV-Beitragssatzes per 1. Januar 2020

An seiner Sitzung vom 13. November 2019 hat der Bundesrat beschlossen, die Erhöhung des AHV-Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Diese Anpassung geht auf das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) per 1. Januar 2020 zurück.

Mit der Annahme der STAF in der Abstimmung vom 19. Mai 2019 erhielt der Bundesrat den Auftrag, den AHV-Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte anzuheben. Dies verschafft der AHV jährlich über 2 Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Renten.

Beitragssätze ab 1. Januar 2020:

AHV/IV/EO-Beitrag für Arbeitnehmende und Arbeitgeber: Neu 10,55% (bisher 10,25%); Neu je 5,275% (bisher 5,125%)
AHV/IV/EO-Mindestbeitrag der Selbständigerwerbenden: Neu 5,344% (bisher 5,196%)
AHV/IV/EO-Maximalbeitrag der Selbständigerwerbenden: Neu 9,95% (bisher 9,65%)
AHV/IV-Beitragssatz für Erwerbstätige, die der freiwilligen Versicherung angeschlossen sind: 10,1% (bisher 9,8%)
AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige: Neu CHF 496.– (bisher CHF 482.–)
AHV/IV/EO-Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige: Neu CHF 24’800.– (bisher CHF 24’100.–)
AHV/IV-Mindestbeitrag für freiwillig angeschlossene Nichterwerbstätige: CHF 950.– (bisher CHF 922.–)
AHV/IV-Höchstbetrag für freiwillig angeschlossene Nichterwerbstätige: CHF 23’750.– (bisher CHF 23’050.–)

Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen in Basel-Stadt

Per 1. Januar 2020 werden die Kinderzulagen im Kanton Basel-Stadt von bisher CHF 200.– auf neu CHF 275.– und die Ausbildungszulagen von CHF 250.– auf neu CHF 325.– erhöht. Die Erhöhung der Zulagen bewirkt auch, dass Erwerbstätige im Kanton Basel-Stadt neu Anspruch auf interkantonale Differenzzulagen haben, sofern der andere Elternteil für dieselben Kinder in einem anderen Erwerbskanton tiefere Zulagen bezieht. Die Geltendmachung des Anspruchs erfolgt über die Familienausgleichskasse des Arbeitgebers im Kanton Basel-Stadt.

BVG-Zins bleibt im 2020 unverändert bei 1%

An seiner Sitzung vom 6. November 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die Mindestverzinsung des obligatorischen Altersguthabens in der beruflichen Vorsorge (BVG) bei 1% zu belassen. Er folgte damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge.

In dem Gremium, in dem auch Versicherungen und Sozialpartner vertreten sind, hatte die Empfehlung für eine Kontroverse gesorgt. Die von der BVG-Kommission angewendete Formel ergab nämlich einen Wert von weniger als 1 Prozent. Trotzdem empfahl die Mehrheit, beim aktuellen Mindestzinssatz zu bleiben. Als Grund dafür gab die Kommission unter anderem an, damit das Vertrauen in die 2. Säule stärken zu wollen.