Per 1. Januar 2020 werden die Kinderzulagen im Kanton Basel-Stadt von bisher CHF 200.– auf neu CHF 275.– und die Ausbildungszulagen von CHF 250.– auf neu CHF 325.– erhöht. Die Erhöhung der Zulagen bewirkt auch, dass Erwerbstätige im Kanton Basel-Stadt neu Anspruch auf interkantonale Differenzzulagen haben, sofern der andere Elternteil für dieselben Kinder in einem anderen Erwerbskanton tiefere Zulagen bezieht. Die Geltendmachung des Anspruchs erfolgt über die Familienausgleichskasse des Arbeitgebers im Kanton Basel-Stadt.

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