An seiner Sitzung vom 6. November 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die Mindestverzinsung des obligatorischen Altersguthabens in der beruflichen Vorsorge (BVG) bei 1% zu belassen. Er folgte damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge.

In dem Gremium, in dem auch Versicherungen und Sozialpartner vertreten sind, hatte die Empfehlung für eine Kontroverse gesorgt. Die von der BVG-Kommission angewendete Formel ergab nämlich einen Wert von weniger als 1 Prozent. Trotzdem empfahl die Mehrheit, beim aktuellen Mindestzinssatz zu bleiben. Als Grund dafür gab die Kommission unter anderem an, damit das Vertrauen in die 2. Säule stärken zu wollen.

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